top of page

Überschrift

Sebastian Küßner               Barbara Cyr

Friedenstr. 14                       Klosterstr. 9

77654 Offenburg                 77652 Offenburg

1. Vorsitzender                    2. Vorsitzende

 

 

361° e.V.• Friedenstraße 14• 77654 Offenburg

 

Hygiene-Konzept Spitalkeller, 77652 Offenburg, Spitalstr. 1 a

 

Ansprechpartnerin:

Unsere Ansprechpartnerin zum Infektions- bzw. Hygieneschutz ist:

Barbara Cyr

E-Mail: barbara@361grad.de

 

 

1. Allgemeines:

Dieses Hygienekonzert hat Gültigkeit ab Genehmigung des Befreiungsantrages von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche durch das Gesundheitsamt Offenburg.

 

Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter:innen/Mitwirkenden vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten. Wir entscheiden uns für Variante 2 des Musterhygienekonzepts für Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg. Diese besagt:

 

Öffnung des Betriebs ohne Maskenpflicht auf der Tanzfläche / Anforderungen an Lüftungsanlagen

Zugang nur für 3G, also Geimpfte, Genesene und Getestete (PCR-Test max. 48h alt)

Maskenpflicht entfällt auf Antrag beim Tanzen und bei Verzehr

Digitale Kontaktnachverfolgung (z.B. Luca-App)

Voranmeldung der Gäste wird empfohlen

Mindestanforderung an die Lüftung nach §17 VersammlungsstättenVO, Frischluftzufuhr über die Lüftungsanlage von mindestens 40m³/h * Person

Auslastung ist möglich bis max. 75 Personen incl. Mitarbeiter:innen/Mitwirkende (vorhandene Lüftung = 3.000 m³/h : 40m³/h/Person = 75 Personen)

Genehmigung durch das Gesundheitsamt am 10.09.21 erteilt.

 

2. Kommunikation, Website, Social Media:

Über Social Media und vor Ort werden die geltenden Corona- Regeln sowie die im Club festgelegten Vorgaben, Maßnahmen und Regelungen kommuniziert. Ergänzend veröffentlichen wir unser Hygienekonzept auf unserer Website. Auf dieser wird auf die Kampagne #dranbleibenbw des Gesundheitsministeriums hingewiesen.

 

3. Eingang/Eingangskontrolle:

Die Verhaltenshinweise und Corona-Regeln in unserem Club sind für alle Gäste gut sichtbar an mehreren Stellen angebracht, alle Mitarbeiter:innen/Mitwirkenden sind geschult und wurden mit den geltenden Corona-Regeln vertraut gemacht. Sie sind angehalten beim Einlass der Gäste darauf zu achten, dass wartende Gäste Maske tragen und diese andernfalls auf diese Pflicht hinzuweisen. Zudem wirken sie daraufhin, dass Gäste die gekennzeichnete Abstandsempfehlung von 1,5 m - soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen - untereinander einhalten. Der Wartebereich ist, sofern möglich, bewusst im Außenbereich platziert, um das Infektionsrisiko gering zu halten. Die Steuerung der Personenströme auf den Laufwegen erfolgt durch Absperrungen bzw. Bodenmarkierungen.

Hinsichtlich der 2G-Zugangs findet eine Kontrolle der notwendigen Bescheinigungen samt Ausweis statt, bei 3G-zugang wird die Vorlage eines maximal 48h alten PCR-Test kontrolliert. Liegen die notwendigen Dokumente nicht vor, sind die Mitarbeiter:innen/Mitwirkenden geschult und ausdrücklich befugt, Gäste abzuweisen. Offensichtlich kranken Personen wird der Zugang verwehrt.

Die Registrierung der Gäste zur Kontaktnachverfolgung wird von den Mitarbeiter:innen/Mitwirkenden ebenfalls überwacht.

Am Eingang stehen Desinfektionsspender bereit.

Ein- und ausgehende Personen werden durch Markierungen getrennt geleitet.

 

 

Beim Verlassen des Betriebes werden die digital registrierten Gäste auf die Notwendigkeit des digitalen Auscheckens aufmerksam gemacht (Plakat und persönlich).

Vorhandene Türen und Eingangstüren sind wenn möglich geöffnet.

 

4. Maskenpflicht:

Im Betrieb gilt generell Maskenpflicht, ausgenommen ist der Konsum von Getränken und Speisen an der Bar oder an Steh-Tischen.

Nur auf der Tanzfläche (Varianten 2-4) besteht auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 19 Abs. 1 CoronaVO eine Ausnahme von der Maskenpflicht.

Die Mitarbeiter:innen/Mitwirkenden sind angehalten, gegenüber den Gästen auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinzuwirken.

Im Thekenbereich sind als gleichwertiger Schutz (Mitarbeiter:innen tragen dort keine Maske) Plexiglas-Abtrennungen angebracht. Ebenso angebracht in den Räumlichkeiten sind Hinweise zur Beachtung der AHA-Regeln.

Der DJ-Bereich ist räumlich abgegrenzt (Mitarbeiter:innen/Mitwirkende tragen dort keine Maske).

 

5. Toiletten:

Es besteht Maskenpflicht auf dem Weg zur und in der Toilette.

Um Personenströme zu steuern, werden soweit mögliche Laufwege durch Markierungen am Boden gekennzeichnet.

Es werden Seifen- und Desinfektionsspender aufgestellt und regelmäßig nachgefüllt. Es werden primär Handtuchspender verwendet, keine Handtücher zur Mehrfachnutzung.

Türklinken und Armaturen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

 

6. Im Club:

Im Club besteht generell Maskenpflicht, außer im Sitzbereich, an der Bar und an (Steh-) Tischen zum Verzehr von Speisen und Getränken.

Auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. § 19 Abs. 1 CoronaVO durch das zuständige Gesundheitsamt besteht keine Maskenpflicht auf der Tanzfläche.

Flächen, die häufig benutzt/ berührt werden, werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

Es wird darauf hingewirkt, dass sich Gäste gleichmäßig auf die freien Gastflächen verteilen, so dass die Gesamtfläche genutzt werden kann.

Verkehrswege sind so angepasst, dass der vorhandene Raum optimal genutzt werden kann.

 

7. An den Tischen:

Tische und Sitzgelegenheiten werden regelmäßig nach jeder Benutzung gereinigt und desinfiziert.

Es werden keine Getränke an die Tische serviert, die Ausgabe erfolgt ausschließlich über den durch Plexiglas-Scheiben abgetrennten Thekenbereich.

​

 

8. An der Bar:

Barhocker und Tresen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.

Arbeitsutensilien und benutzte Gläser werden nach Gebrauch heiß gespült.

Sitzplätze und Selbstbedienungsbereiche an der Bar sind voneinander getrennt, zwischen Sitzplätzen und Selbstbedienungsbereich wird ein Mindestabstand eingehalten.

Die Plätze an der Bar werden soweit möglich mit Abstand zueinander angeordnet.

Die Theken-Mitarbeiter:innen sind aufgrund der Plexiglas-Abtrennungen von der Maskenpflicht befreit.

Handtücher und Lappen werden regelmäßig gewechselt.

 

9. Ausreichende Lüftung:

Die Innenräume werden regelmäßig gemäß den Vorgaben der o.g. Variante belüftet. Zum Einsatz kommende Lüftungsgeräte werden regelmäßig fachkundig eingestellt und gewartet.

 

10. Mitarbeiter:innen/Mitwirkende :

Mitarbeiter:innen/Mitwirkende haben eine Einweisung in das betriebliche Hygienekonzept erhalten. Diese sowie das Sicherheits- und Reinigungspersonal werden in die Vorgaben der aktuell geltenden Corona-VO eingewiesen. Bei Krankheitssymptomen ist das Erscheinen am Arbeitsplatz untersagt. Erkrankungen wie Fieber, Husten oder Halsschmerzen sind sofort zu melden.

Die Nies- und Hustenetikette ist zu beachten. Häufiges gründliches Händewaschen vor und zwischen einzelnen Arbeitsschritten.

 

Der Club stellt sicher, dass bei Mitarbeiter:innen/Mitwirkenden vor Dienstbeginn Schnelltests durch zertifiziertes Personal durchgeführt werden.

 

Mitarbeiter:innen/Mitwirkende beachten ein hohes Maß an Sauberkeit und Körperhygiene und desinfizieren sich regelmäßig die Hände. Körperkontakt (insbesondere Händeschütteln, Umarmungen etc.) mit Gästen oder Kolleg:innen/Mitwirkende ist zu vermeiden.

Mitarbeiter:innen/Mitwirkende werden angehalten, sich zu impfen und/oder regelmäßig zu testen.

Insbesondere das Türpersonal wird geschult und befähigt, die 3G bzw. 2G-Nachweise zu überprüfen.

Verhaltensregeln für Gäste und Mitarbeiter:innen/Mitwirkende werden schriftlich fixiert und gut sichtbar aushängt.

Auf gemeinsame Pausen und Besprechungen in engen Räumen wird verzichtet.

1

bottom of page